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 1. Vorsorge und Notfälle

Rufnummern

Im Notfall
Notruf-Nummern
Apotheken in Sindelfingen
Kranken- und Pflegekassen
Auskunft
Giftnotruf
Krankenhäuser

Verfügungen

Patientenverfügung
Vorsorge-Vollmacht
Betreuungsverfügung
Bestattungsvorsorge
Informationen

Checkliste für den Sterbefall
 


Logo des Krisentelefons
Frau, eine Patientenverfügung lesend

Im Notfall

Arzt-Notdienst

Rufen Sie zuerst bei Ihrem Hausarzt an. Falls Ihr Hausarzt nicht zu erreichen ist, hören Sie auf seinem Anrufbeantworter immer den Hinweis, welche Praxis Sie in Notfällen erreichen können. Nehmen Sie Stift und Papier zur Hand und notieren Sie gegebenenfalls die Nummer, die auf dem Band angesagt wird.

Tipps:

  1. Der aktuelle Notdienst ist auch in den Tageszeitungen im lokalen Serviceteil zu finden bzw. auf deren Internet-Seiten. Das sind die Kreiszeitung/Böblinger Bote und die Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung.
     
  2. Im Örtlichen Telefonbuch sind auf der ersten Seite alle lokalen Notrufnummern abgedruckt.
     

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Notruf-Nummern

Polizei-Notruf Tel. 110
Feuerwehr / Rettungs-Leitstelle Tel. 112
Polizei Sindelfingen Tel. 697 - 0
Polizei Böblingen Tel. 13 - 0
Notfall Leitstelle - Krankentransporte Tel. 19 222
THAMAR
Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
Tel. 22 20 66
Krisentelefon
GEWALT-ig überfordert – wenn Pflege an Grenzen stößt
Tel. 663 - 30 00
Telefonseelsorge Stuttgart
Krisentelefon bei Tag und Nacht
ev. Tel. 0800 - 1 11 01 11
kath. Tel. 0800 - 1 11 02 22

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Apotheken in Sindelfingen

Der aktuelle Notdienstplan der Apotheken im Kreis Böblingen ist auf den Internet-Seiten der Kreiszeitung/Böblinger Bote oder der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung zu finden ...
 
Apotheke am Marktplatz
Marktplatz 4, 71063 Sindelfingen
 
Tel. 81 45 37
Apotheke im Breuningerland
Tilsiter Str. 15, 71065 Sindelfingen
 
Tel. 9 57 90
Fax 95 79 79
Apotheke am Calwer Carré
Wettbachstraße 20, 71063 Sindelfingen
 
Tel. 76 91 25 - 0
Apotheke im Forum
Nikolaus-Lenau-Platz 21, 71067 Sindelfingen
 
Tel. 38 30 55
Apotheke im Spitzholz
Feldbergstraße 61, 71067 Sindelfingen
www.apotheke-spitzholz.de
 
Tel. 80 55 77
Fax 80 28 08
Apotheke St. Martin
Ziegelstraße 30, 71063 Sindelfingen
 
Tel. 81 15 23
Fax 81 15 86
Bürgerhaus-Apotheke
Sindelfinger Str. 31, 71069 Sindelfingen - Maichingen
 
Tel. 38 11 13
Fax 38 83 45
Goldberg Apotheke
Berliner Platz 6, 71065 Sindelfingen
 
Tel. 87 13 44
Fax 87 58 14
Internationale Apotheke
Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen
www.apotheke-gaupp.de
 
Tel. 81 57 87
Laurentius-Apotheke
Laurentiusstr. 24, 71069 Sindelfingen - Maichingen
 
Tel. 38 23 65
Löwen-Apotheke
Hirsauer Straße 8, 71063 Sindelfingen
www.loewen-sifi.de
 
Tel. 70 07 91
Fax 70 07 92
Pinguin-Apotheke
Berliner Str. 24, 71069 Sindelfingen - Maichingen
www.pinguin-apothekemaichingen.de
 
Tel. 76 52 22
Rotbühl-Apotheke
Leonberger Str. 29, 71063 Sindelfingen
 
Tel. 70 82 - 0
Fax 70 82 - 70
Sonnen-Apotheke
Mercedesstraße 11, 71063 Sindelfingen
 
Tel. 79 49 99
Fax 79 49 98
Sophien-Apotheke
Dagersheimer Str. 17, 71069 Sindelfingen - Darmsheim
 
Tel. 67 13 30
Fax 67 45 67
Staufer-Apotheke
Gartenstraße 25, 71063 Sindelfingen
www.staufer-apotheke.de
 
Tel. 87 44 87
Fax 81 05 81
Stern-Apotheke im Stern-Center
Mercedesstraße 12, 71063 Sindelfingen
www.apotheke-sindelfingen.de
 
Tel. 87 85 00
Fax 87 85 00

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Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen

AOK – Die Gesundheitskasse Stuttgart - Böblingen
Riedmühlestraße 1, 71063 Sindelfingen
www.aok.de
 
Tel. 6 17 - 0
Fax 6 17 - 1 69
Service-Nr. 61 72 80
Barmer Ersatzkasse / Gmünder Ersatzkasse
Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen
www.barmer-gek.de
 
Tel. 0185 - 00 33 60 50
Fax 0185 - 00 33 60 99
DAK – Deutsche Angestellten Krankenkasse
Stuttgarter Straße 11, 71034 Böblingen
www.dak.de
 
Tel. 28 51 5 - 0
Fax 28 51 b - 70 70
IKK – Innungskrankenkasse
Calwer Straße 7, 71034 Böblingen
www.ikk.de
 
Tel. 2 14 - 0
Fax 2 14 - 226
KKH – Allianz
Olgastraße 11, 71034 Böblingen
www.kkh-allianz.de
 
Tel. 0180 - 3 55 48 04
bzw. 23 60 16
Fax 22 25 97
TK – Techniker Krankenkasse
Poststraße 7, 71063 Sindelfingen
www.tk-online.de
 
Tel. 8 61 - 100
Fax 8 61 - 200

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Auskunft

Unter dieser Rufnummer erhalten Sie Telefon-, Fax- und Vorwahlnummern im normalen Festnetz. Sie erhalten auch Auskunft über Mobilfunknummern, Anschriften und Postleitzahlen von Teilnehmern in Deutschland.

Inlandsauskunft
www.telefonbuch.de
Tel. 11 8 33
Auskunft in englischer Sprache Tel. 11 8 37
Auskunft in türkischer Sprache Tel. 11 8 36
Auslandsauskunft
 
Tel. 11 8 34

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Giftnotruf

Bei Vergiftungserscheinungen zum Beispiel durch Putzmittel, Medikamente oder Chemikalien ist schnelle Hilfe wichtig.

Giftnotrufzentrale
 
Tel. 0761 - 19 24 - 0

Krankenhäuser

Klinikum Sindelfingen-Böblingen
www.klinikverbund-suedwest.de
 
Kliniken Böblingen
Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen
 
Tel. 6 68 - 0
Fax 6 68 - 220 40
Kliniken Sindelfingen
Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
 
Tel. 98 - 0
Fax 98 - 122 14

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Verfügungen

Patientenverfügung, Vorsorge-Vollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsvorsorge

Ihr Wille zählt!

Das Selbstbestimmungsrecht ist jedem volljährigen Bürger vom Grundgesetz in Artikel 2 garantiert. Im Rahmen der bestehenden Gesetze kann er persönlich über sämtliche ihn betreffende Angelegenheiten entscheiden und bestimmen. In einer Willenserklärung, das ist zum Beispiel eine Patientenverfügung, eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung, kann jeder Bürger für den Fall vorsorgen, dass er nicht mehr voll geschäfts- und entscheidungsfähig ist. So kann jeder Bürger durch vorsorgende Verfügungen Einfluss; darauf nehmen, was mit ihm geschehen soll, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann.

Es ist erfreulich, dass die Rechtssprechung der letzten Jahre hierbei den Willen des Bürgers und Patienten gegenüber Ärzten und Behörden, aber auch gegenüber den Angehörigen, stark aufgewertet hat.

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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung. Darin kann der Patient verlangen, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird, wenn diese sein Leiden und Sterben nur noch verlängern würden. Der Unterzeichner einer Patientenverfügung erklärt diesen Willen für den Fall, dass er die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren hat.

Auch in einem solchen Zustand haben die Ärzte die Pflicht zur bestmöglichen Behandlung; sie dürfen jedoch ihren Willen keinesfalls über den Willen des Patienten setzen. Vom Unterzeichner angegebene Vertrauenspersonen können gegenüber den Ärzten den Willen des Patienten vertreten. Zur Erforschung des mutmaßlichen Willens müssen die Vertrauenspersonen von den Ärzten befragt werden. Hierbei geht es darum, wie der Patient wohl entschieden hätte, wenn er selbst befragt worden wäre.

Ein Hinweis: Wegen der komplexen Entscheidungen, die nicht nur medizinische, sondern auch ethische Kriterien berücksichtigen müssen, ist es nicht immer leicht, dass Vertrauenspersonen und Arzt eine einheitliche Entscheidung fällen. In diesen Situationen ist der mutmaßliche Wille des Patienten um so entscheidender.

Achtung: Die Vertrauenspersonen kann Sie ohne Vollmacht gesetzlich nicht vertreten.

Tipp: Bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson für die Patientenverfügung, damit sie die gesetzliche Vertretung wahrnehmen kann.

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Vorsorge-Vollmacht

Eine Vollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen. Sie hält schriftlich fest, welche Aufgaben Sie an den Bevollmächtigten abgeben.

Die Vollmacht wird durch Unterschrift erteilt und kann notariell beglaubigt beziehungsweise beurkundet werden. Bei Vollmachten in Vermögensfragen ist es ratsam, einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Das ist bei Vollmachten über Immobilienvermögen sogar zwingend vorgeschrieben. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden. Der Vollmacht-Geber legt selbst fest, ab wann die Vollmacht gültig sein soll. Der Geltungsbereich einer solchen Vollmacht kann sich auf finanzielle Dinge und/oder das Verwalten Ihres Vermögens beziehen.

In einer Vorsorge-Vollmacht kann auch festgeschrieben sein, dass der Bevollmächtigte befragt werden muss, wenn es um Gesundheit, Krankheit oder um freiheitsbeschränkende Maßnahmen geht. Das gilt zum Beispiel:

• bei gefährlichen Untersuchungen und Operationen

• bei Einweisung in eine geschlossene Einrichtung

• bei einer Dauerbehandlung mit stark wirkenden Psychopharmaka

• beim Anbringen von Bettgittern.

Von Notfällen abgesehen muss ein behandelnder Arzt in solchen Fragen und Entscheidungen die Einwilligung des Bevollmächtigten einholen. Bevollmächtigte werden nicht durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert.

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Betreuungsverfügung

Viele Menschen kennen keine Person ihres Vertrauens, der sie eine Vollmacht erteilen können oder wollen. Im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit wird dann vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt und überwacht. Für diesen Fall können in einer Betreuungsverfügung im Voraus Wünsche bezüglich der Person eines gesetzlichen Betreuers und der Art und Weise, wie die Betreuung geführt werden soll, geäußert werden. In ihr können Sie auch Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung äußern, wie in der Patientenverfügung.

Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Person des Vertrauens übergeben werden. Diese ist im Betreuungsfall zur Abgabe der Verfügung an das Vormundschaftsgericht verpflichtet. Die Betreuungsverfügung kann auch bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden, wobei sichergestellt sein sollte, dass sie im Betreuungsfall aufgefunden wird. Die Betreuungsverfügung muss vom Vormundschaftsgericht und von dem vom Gericht bestellten Betreuer beachtet werden.

Tipp: Vom Gericht bestellte Berufsbetreuer arbeiten nach Gebührensätzen. Es gibt auch ehrenamtliche Betreuer.

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Bestattungsvorsorge

Eine Sorge weniger: Wie man zu Lebzeiten für seine Beerdigung vorsorgt.

Dinge für die Zeit nach dem Tod zu regeln ist für viele Menschen im Kern kein rechtliches, sondern eher ein psychologisches Problem. Das gilt auch für die genaue Anordnung der eigenen Bestattung und deren Sicherung nach dem Tod. Dies ist die Besonderheit von Bestattungsvorsorgeverträgen.

Vor allem für alleinstehende Menschen kann ein solcher Vertrag sinnvoll sein. Mit ihm können Sie u.a. Ihren Angehörigen die spätere Arbeit abnehmen. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen und haben die Gewissheit, dass Bestattung, Trauerfeier etc. Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie bereits heute alles genau regeln, auch wenn die Bestattung viele Jahre später stattfindet.

Jeder mensch hat Andere Vorstellungen, wie die letzte Ruhestätte einmal aussehen soll. Manche möchten eine Feuerbestattung, andere möchten eine normale Erdbestattung. Manchen genügt ein schlichter Grabstein, andere möchten üppigen Blumenschmuck. Viele Menschen regeln deshalb schon zu Lebzeiten alles rund um die spätere Beerdigung.

Es ist also wichtig, sich beizeiten Gedanken über Tod und Bestattung zu machen. Hierbei ist Vertrauen wichtig, denn so ein Gespräch über die eigene Beerdigung ist schließlich eine recht persönliche Sache. Alle Einzelheiten werden geklärt – vom Sarg bis hin zum Blumenschmuck. Mit dem Bestattungsvertrag können Sie alle Details für Ihre Bestattung regeln.

Ein Bestattungsvertrag

  • ist kündbar
  • ist aufstockbar
  • wird verzinst (derzeit 2%)
  • ist ein Treuhandvertrag: Eingezahlt wird in eine Treuhand AG, die das Geld neutral verwaltet
  • wird verstärkt gemacht, seit es kein Sterbegeld mehr gibt
  • ist nicht an ein bestimmtes Bestattungsinstitut gebunden.

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Informationen:

Den Vordruck der Patientenverfügung erhalten Sie bei:

• Arbeitsgemeischaft Frohes Alter Sindelfingen
(im Rathaus Sindelfingen, Amt für soziale Dienste)
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen; Tel. 94 - 239

• i.a.v.-Stelle Sindelfingen und Magstadt
Vaihinger Str. 24, 71063 Sindelfingen; Tel. 80 11 83

• Kreisseniorenrat Böblingen (im Landratsamt Böblingen)
Parkstraße 16, 71034 Böblingen; Tel. 6 63 - 12 34
www.kreissenioren-bb.de - Unterlagen

Hinweise zur Patientenverfügung, Vorsorge-Vollmacht, Betreuungsverfügung und Bestattungsvorsorge:

• Notariat der Stadt Sindelfingen
Rathaus Sindelfingen; Tel. 95 30 - 0

• Betreuungsbehörde im Landratsamt,
Parkstraße 16, 71034 Böblingen; Tel. 6 63 - 3 52 oder 6 63 - 5 16
www.lra-bb.kdrs.de - Bürger-Info

DRK Betreuungsverein,
Waldenbucher Straße 38, 71065 Sindelfingen; Tel. 69 04 - 450, Fax 69 04 - 459
www.drk-kv-boeblingen.de – Wir für Sie - Ambulante Dienste - Betreuungsverein

• i.a.v.-Stelle Sindelfingen und Magstadt
Vaihinger Str. 24, 71063 Sindelfingen; Tel. 80 11 83
 

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Checkliste für den Sterbefall

Die Anschriften der zuständigen Kassen, Versicherungen usw. sind von Fall zu Fall unterschiedlich und sollten für die Hinterbliebenen in einer Liste zusammengestellt werden. Verschiedene Listen finden Sie in Kapitel 10 »Wichtige Formulare«.

  1. Totenschein vom Hausarzt oder Krankenhaus besorgen.
  2. Sterbeurkunde vom Standesamt im Rathaus mit Totenschein holen.
    Achtung: Personalausweis der verstorbenen Person und Familienstammbuch mitnehmen.
  3. Bestattungsinstitut kontaktieren.
  4. Auf dem Friedhofsamt Grabstelle, Beerdigungstermin, evtl. Organist und Trauerhalle festlegen. Für die Ansprache einen Lebenslauf mitbringen.
  5. Pfarrer oder Trauerredner um Termin bitten, Beerdigungstermin absprechen. Für die Ansprache einen Lebenslauf mitbringen.
  6. Blumenschmuck bestellen.
  7. In einer Druckerei die Trauerkarten bestellen, Entwurf genehmigen, die Anzahl festlegen und gleich Umschläge für Adressenbeschriftung mit nach Hause nehmen.
  8. Adressen nach Liste schreiben, damit niemand vergessen wird. Eventuell Sondermarken kaufen.
  9. Beim Notar den Erbschein beantragen (mit Stammbuch, Sterbeurkunde und ggf. Testament).
  10. Konten bei Banken und Kreditinstituten sowie Abbuchungsermächtigungen ändern, ebenso Kreditkarten, Kundenkarten und Schließfächer abmelden oder umschreiben lassen.
  11. Informieren Sie folgende Stellen:

    • Rentenversicherung, Rentenkasse
    • Pensionskasse, Arbeitgeber
    • Krankenkasse, gegebenenfalls die Ersatzkasse
    • Versicherungen, Mitgliedschaften und Abos kündigen und gegebenenfalls ummelden.
  12. Rentenantrag für Witwen-/Witwer-Rente bei der Ortsbehörde der Stadt Sindelfingen holen, ausfüllen und wieder abgeben – vorausgesetzt, Sie haben entsprechende Ansprüche.
  13. Evtl. neue Lohnsteuerkarte für Witwen-/Witwerrente im Rathaus holen und an den Arbeitgeber weitergeben.

All diese Dienste kann für Sie ein Beerdigungsinstitut kostenpflichtig übernehmen. Die Anbieter finden Sie im Branchen- und Telefonbuch.
 

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