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Im Notfall Arzt-Notdienst Rufen Sie zuerst bei Ihrem Hausarzt an. Falls Ihr Hausarzt nicht zu erreichen ist, hören Sie auf seinem Anrufbeantworter immer den Hinweis, welche Praxis Sie in Notfällen erreichen können. Nehmen Sie Stift und Papier zur Hand und notieren Sie gegebenenfalls die Nummer, die auf dem Band angesagt wird. Tipps:
Notruf-Nummern
Apotheken in Sindelfingen
Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
Auskunft Unter dieser Rufnummer erhalten Sie Telefon-, Fax- und Vorwahlnummern im normalen Festnetz. Sie erhalten auch Auskunft über Mobilfunknummern, Anschriften und Postleitzahlen von Teilnehmern in Deutschland.
Giftnotruf Bei Vergiftungserscheinungen zum Beispiel durch Putzmittel, Medikamente oder Chemikalien ist schnelle Hilfe wichtig.
Krankenhäuser
Verfügungen Patientenverfügung, Vorsorge-Vollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsvorsorge Ihr Wille zählt! Das Selbstbestimmungsrecht ist jedem volljährigen Bürger vom Grundgesetz in Artikel 2 garantiert. Im Rahmen der bestehenden Gesetze kann er persönlich über sämtliche ihn betreffende Angelegenheiten entscheiden und bestimmen. In einer Willenserklärung, das ist zum Beispiel eine Patientenverfügung, eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung, kann jeder Bürger für den Fall vorsorgen, dass er nicht mehr voll geschäfts- und entscheidungsfähig ist. So kann jeder Bürger durch vorsorgende Verfügungen Einfluss; darauf nehmen, was mit ihm geschehen soll, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. Es ist erfreulich, dass die Rechtssprechung der letzten Jahre hierbei den Willen des Bürgers und Patienten gegenüber Ärzten und Behörden, aber auch gegenüber den Angehörigen, stark aufgewertet hat. Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung. Darin kann der Patient verlangen, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird, wenn diese sein Leiden und Sterben nur noch verlängern würden. Der Unterzeichner einer Patientenverfügung erklärt diesen Willen für den Fall, dass er die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren hat. Auch in einem solchen Zustand haben die Ärzte die Pflicht zur bestmöglichen Behandlung; sie dürfen jedoch ihren Willen keinesfalls über den Willen des Patienten setzen. Vom Unterzeichner angegebene Vertrauenspersonen können gegenüber den Ärzten den Willen des Patienten vertreten. Zur Erforschung des mutmaßlichen Willens müssen die Vertrauenspersonen von den Ärzten befragt werden. Hierbei geht es darum, wie der Patient wohl entschieden hätte, wenn er selbst befragt worden wäre. Ein Hinweis: Wegen der komplexen Entscheidungen, die nicht nur medizinische, sondern auch ethische Kriterien berücksichtigen müssen, ist es nicht immer leicht, dass Vertrauenspersonen und Arzt eine einheitliche Entscheidung fällen. In diesen Situationen ist der mutmaßliche Wille des Patienten um so entscheidender. Achtung: Die Vertrauenspersonen kann Sie ohne Vollmacht gesetzlich nicht vertreten. Tipp: Bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson für die Patientenverfügung, damit sie die gesetzliche Vertretung wahrnehmen kann. Vorsorge-Vollmacht Eine Vollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen. Sie hält schriftlich fest, welche Aufgaben Sie an den Bevollmächtigten abgeben. Die Vollmacht wird durch Unterschrift erteilt und kann notariell beglaubigt beziehungsweise beurkundet werden. Bei Vollmachten in Vermögensfragen ist es ratsam, einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Das ist bei Vollmachten über Immobilienvermögen sogar zwingend vorgeschrieben. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden. Der Vollmacht-Geber legt selbst fest, ab wann die Vollmacht gültig sein soll. Der Geltungsbereich einer solchen Vollmacht kann sich auf finanzielle Dinge und/oder das Verwalten Ihres Vermögens beziehen. In einer Vorsorge-Vollmacht kann auch festgeschrieben sein, dass der Bevollmächtigte befragt werden muss, wenn es um Gesundheit, Krankheit oder um freiheitsbeschränkende Maßnahmen geht. Das gilt zum Beispiel: • bei gefährlichen Untersuchungen und Operationen • bei Einweisung in eine geschlossene Einrichtung • bei einer Dauerbehandlung mit stark wirkenden Psychopharmaka • beim Anbringen von Bettgittern. Von Notfällen abgesehen muss ein behandelnder Arzt in solchen Fragen und Entscheidungen die Einwilligung des Bevollmächtigten einholen. Bevollmächtigte werden nicht durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert. Betreuungsverfügung Viele Menschen kennen keine Person ihres Vertrauens, der sie eine Vollmacht erteilen können oder wollen. Im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit wird dann vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt und überwacht. Für diesen Fall können in einer Betreuungsverfügung im Voraus Wünsche bezüglich der Person eines gesetzlichen Betreuers und der Art und Weise, wie die Betreuung geführt werden soll, geäußert werden. In ihr können Sie auch Wünsche hinsichtlich ärztlicher Behandlung äußern, wie in der Patientenverfügung. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Person des Vertrauens übergeben werden. Diese ist im Betreuungsfall zur Abgabe der Verfügung an das Vormundschaftsgericht verpflichtet. Die Betreuungsverfügung kann auch bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden, wobei sichergestellt sein sollte, dass sie im Betreuungsfall aufgefunden wird. Die Betreuungsverfügung muss vom Vormundschaftsgericht und von dem vom Gericht bestellten Betreuer beachtet werden. Tipp: Vom Gericht bestellte Berufsbetreuer arbeiten nach Gebührensätzen. Es gibt auch ehrenamtliche Betreuer. Bestattungsvorsorge Eine Sorge weniger: Wie man zu Lebzeiten für seine Beerdigung vorsorgt. Dinge für die Zeit nach dem Tod zu regeln ist für viele Menschen im Kern kein rechtliches, sondern eher ein psychologisches Problem. Das gilt auch für die genaue Anordnung der eigenen Bestattung und deren Sicherung nach dem Tod. Dies ist die Besonderheit von Bestattungsvorsorgeverträgen. Vor allem für alleinstehende Menschen kann ein solcher Vertrag sinnvoll sein. Mit ihm können Sie u.a. Ihren Angehörigen die spätere Arbeit abnehmen. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen und haben die Gewissheit, dass Bestattung, Trauerfeier etc. Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie bereits heute alles genau regeln, auch wenn die Bestattung viele Jahre später stattfindet. Jeder mensch hat Andere Vorstellungen, wie die letzte Ruhestätte einmal aussehen soll. Manche möchten eine Feuerbestattung, andere möchten eine normale Erdbestattung. Manchen genügt ein schlichter Grabstein, andere möchten üppigen Blumenschmuck. Viele Menschen regeln deshalb schon zu Lebzeiten alles rund um die spätere Beerdigung. Es ist also wichtig, sich beizeiten Gedanken über Tod und Bestattung zu machen. Hierbei ist Vertrauen wichtig, denn so ein Gespräch über die eigene Beerdigung ist schließlich eine recht persönliche Sache. Alle Einzelheiten werden geklärt – vom Sarg bis hin zum Blumenschmuck. Mit dem Bestattungsvertrag können Sie alle Details für Ihre Bestattung regeln. Ein Bestattungsvertrag
Informationen: Den Vordruck der Patientenverfügung erhalten Sie bei:
• Arbeitsgemeischaft Frohes Alter Sindelfingen
• i.a.v.-Stelle Sindelfingen und Magstadt
• Kreisseniorenrat Böblingen (im Landratsamt Böblingen) Hinweise zur Patientenverfügung, Vorsorge-Vollmacht, Betreuungsverfügung und Bestattungsvorsorge:
• Notariat der Stadt Sindelfingen
• Betreuungsbehörde im Landratsamt,
• DRK Betreuungsverein,
• i.a.v.-Stelle Sindelfingen und Magstadt Checkliste für den Sterbefall Die Anschriften der zuständigen Kassen, Versicherungen usw. sind von Fall zu Fall unterschiedlich und sollten für die Hinterbliebenen in einer Liste zusammengestellt werden. Verschiedene Listen finden Sie in Kapitel 10 »Wichtige Formulare«.
All diese Dienste kann für Sie ein Beerdigungsinstitut kostenpflichtig
übernehmen.
Die Anbieter finden Sie im Branchen- und Telefonbuch. |
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