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Wichtige Formulare

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 6. Wohnen

Betreutes Wohnen

Mietvertrag
Betreuungsvertrag
Qualitätssiegel »Betreutes Wohnen«
Kostenzuschuss

Individuelles Wohnen

Hauswirtschaftliche Hilfen
Pflegerische Hilfen
Hausnotruf
Notfall-Hilfe
Bauliche Erfordernisse

Wohnraumbeschaffung

Informationen
 


Wohn-Qualitäts-Siegel
Blumen auf dem Balkon

Betreutes Wohnen

Hier leben Sie selbstständig als Mieter oder Eigentümer in einer Wohnanlage. Sie leben allein, haben Kontakte zu Nachbarn und werden bei Bedarf gepflegt, hauswirtschaftlich versorgt oder bei allen nötigen Alltagsdingen unterstützt. Im Notfall kommt dank eines Rufgerätes rund um die Uhr sofort Hilfe. Sie haben einen Ansprechpartner direkt in Ihrer Wohnanlage.

Tipp: Die Bezeichnung »Betreutes Wohnen« ist nicht geschützt, deshalb kann sie jeder Anbieter verwenden, auch wenn er etwas ganz anderes darunter versteht und weniger Leistungen erbringt.

Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt die Verträge, die Preise und die Leistungen schriftlich geben und studieren Sie die Unterlagen genau, bevor Sie sich entscheiden.

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Mietvertrag

Der Mietvertrag im Betreuten Wohnen regelt wie in einer Privatwohnung die Kaltmiete (Euro pro Quadratmeter) und die Kostenabrechnung für Heizung, Wasser, Strom, Schornsteinfeger, Hausmeister, Gebäudereinigung, Müll, etc. Die Kosten für Telefon und Fernsehen kommen noch dazu. Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrages und regelt die Müllentsorgung, die Hausmeisterdienste, die Hausreinigung und die Räum- und Kehrdienste. Der Hausmeister ist für Aufgaben zuständig, die das ganze Haus betreffen, wie Reinigung und Wartung, aber auch für kleinere Reparaturen in Ihrer Wohnung.

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Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag beschreibt die Aufgaben der Betreuungseinrichtung und der Kontaktperson vor Ort. Hier ist der Grund- und der Wahlservice in der Betreuung genau beschrieben und ebenso, wie sich die Kosten jeweils zusammensetzen.

Tipp: Lassen Sie sich die Kosten jeweils separat ausweisen.

Der Grundservice entlastet Sie von Alltagsaufgaben und gibt Sicherheit, da Sie jederzeit durch die Kontaktperson betreut und beraten werden, haustechnischen Service in Anspruch nehmen können und an ein Notruf-System angeschlossen sind. Für diese Leistungen, die allen Bewohnern zugute kommen, ist eine Betreuungspauschale fällig. Die Kosten sind je nach Leistungsangebot und Größe der Wohnanlage unterschiedlich. Der Wahlservice sorgt dafür, dass Sie die Anbieter und Dienste wie Essen, Hauswirtschaft, pflegerische Hilfe / Krankenpflege, Wäschedienst, Fahr- und Begleitdienste etc. frei wählen können. Die Kosten dafür entstehen erst, wenn Sie die Leistungen in Anspruch genommen haben und werden mit Ihnen direkt oder – wenn Sie in einer Pflegestufe eingestuft sind – mit Ihrer Kasse abgerechnet.

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Qualitätssiegel »Betreutes Wohnen«

Das Siegel »Betreutes Wohnen« wird in Baden-Württemberg an Anlagen vergeben, die den hohen Anforderungen an Wohn- und Betreuungsqualität entsprechen. Es garantiert eine barrierefreie Architektur für Gehbehinderte (schwellenfrei, breite Türen für Rollstühle, Aufzug, Gemeinschaftsräume etc.) und eine selbstbestimmte Lebensführung in der eigenen Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie vorübergehend hilfs- und pflegebedürftig sind.

Kostenzuschuss

Sozialhilfeempfänger erhalten in der Regel keine Beihilfen für betreutes Wohnen.

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Individuelles Wohnen

Gute Nachbarschaft kann in vielen, aber nicht in allen Situationen helfen. Für den Fall des Falles ist es sehr wichtig, dass Sie vorausgeplant und eine Vorsorgevollmacht abgefasst haben (siehe Kapitel 1 »Vorsorge und Notfälle«).

Hauswirtschaftliche Hilfen

Dienstbare Geister für den Haushalt bieten zahlreiche Organisationen und Privatpersonen mit unterschiedlichen Angeboten und Preisen an. Adressen und Kontakte finden Sie im Telefon- oder im Branchenbuch (Gelbe Seiten), in Zeitungsanzeigen oder fragen Sie bei Freunden, Nachbarn und Bekannten nach.

Pflegerische Hilfen

Angebote und Adressen dazu finden Sie in Kapitel 3 »Hilfen rund um die Pflege«.

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Hausnotruf

Auch wer privat wohnt und alleinstehend ist, kann durch ein Hausnotruf-System zusätzliche Sicherheit und sofortige medizinische Versorgung erhalten. Das funktioniert so: Ein Notrufmelder, der über das Telefon oder über Funk mit einer Notrufzentrale verbunden ist, gibt sofort Alarm, wenn etwas bei Ihnen nicht in Ordnung ist. Die Notrufzentrale schickt dann sofort einen Einsatzwagen an die angemeldete Wohnungsadresse.

Tipp: Vergleichen Sie Leistungen und Preise, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, denn Kosten und technische Ausrüstung sind oft sehr unterschiedlich.

Angebote und Adressen dazu finden Sie in Kapitel 3 »Hilfen rund um die Pflege«.

Notfall-Hilfe

Notieren Sie bitte die folgenden Notfall-Rufnummern an Ihrem Telefon und auf der Notfall-Checkliste, die Sie unter Kapitel 10 »Checkliste für den Notfall« finden:

  • Unfall, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Brand, Hochwasser, Krankenhaus, Notaufnahme, Ärzte-Notdienst am Wochenende
  • Wer ist im Notfall zu benachrichtigen?
    Name, Anschrift, Telefon, Handy ...

Bauliche Erfordernisse

Geht es um Fragen zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung, z.B. Bad, Türschwellen u.a., gibt Ihnen die Wohnberatung vom DRK oder die Wissens- und Interessensbörse (WiB) Auskunft. Die Berater kommen zu Ihnen nach Hause und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach individuellen Lösungen zur Erleichterung des Alltags. Sie geben das Ergebnis der Beratung schriftlich an die Betroffenen weiter und begleiten sie bei der Entscheidungsfindung. Bei einer Einstufung in eine Pflegestufe werden die Beratungskosten von der Pflegekasse übernommen.

Information über die Wohnberatung des DRK (Tel. 69 04 - 403) finden Sie im Internet unter:

www.drk-kv-boeblingen.de – Wir für Sie - Ambulante Dienste - Wohnungsanpassung

Die Adresse der Wissens- und Informationsbörse finden Sie in Kapitel 9 »Wir über uns«.

Zum Beheben von anderen Mängeln, z.B. Schimmel, Lüftung u.a., wenden Sie sich bitte an die entsprechend qualifizierten Handwerksbetriebe.

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Wohnraumbeschaffung

Die Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt Sindelfingen vermittelt Wohnungen für die Inhaber eines Wohnungsberechtigungsscheines. Bei dieser Stelle erfahren Sie auch, ob Sie zu den Berechtigten gehören und die entsprechenden Einkommensgrenzen. Die Adresse der Wohnungsvermittlungsstelle finden Sie in Kapitel 2 »Beratung«.

Weitere Wohnungsangebote finden Sie in den Immobilienanzeigen in der Tageszeitung, in den kostenlosen wöchentlichen Anzeigenblättern, über Makler und wenn Sie direkt bei Organisationen mit größerem Mietwohnungsbestand (z.B. DRK, Sozialstation, FlüWo, LEG, Wohnstätten Sindelfingen, Karlsruher Lebensversicherung) nachfragen.

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Informationen:

Eine Liste von Organisationen, die Sie in Fragen des Wohnens im Alter beraten können, finden Sie in Kapitel 2 »Beratung«. Adressen für „Betreutes Wohnen“ finden Sie in Kapitel 3 »Hilfen rund um die Pflege«.

Natürlich können Sie sich auch direkt an einen der lokalen Anbieter wenden, z.B. an die

Wohnstätten Sindelfingen GmbH
Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen
www.wohnstaetten-sindelfingen.de
 
Tel. 61 09 - 0
Fax 61 09 - 66

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